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   OLG Brandenburg, 15.02.1996 - 10 WF 61/95   

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https://dejure.org/1996,7252
OLG Brandenburg, 15.02.1996 - 10 WF 61/95 (https://dejure.org/1996,7252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.1996 - 10 WF 61/95 (https://dejure.org/1996,7252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 10 WF 61/95 (https://dejure.org/1996,7252)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1290
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Zwar kann Prozeßkostenhilfe erst ab vollständiger Antragstellung bewilligt werden, ist der vollständige Antrag aber rechtzeitig vor Verfahrensende gestellt, kann eine Bewilligung auch noch nach Instanzende erfolgen ( OLG Brandenburg JurBüro 1996, 433; Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen (1997) Rn. 265 m.w.N.).

    Soweit danach ein Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung verlangt wird, ist dem für den Durchschnittsfall zuzustimmen (so OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 619; OLG Brandenburg JurBüro 1996, 433 - zwei Jahre nach Verfahrensbeendigung; dagegen knüpft OLG Bamberg FamRZ 1996, 618 zu Unrecht an die Frist nach § 127 III S.3 ZPO an).

  • OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 9 WF 88/01

    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung einer unbefristeten Beschwerde; Aufhebung

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  • LG München I, 31.05.2000 - 13 T 9642/00

    Zahlungsanspruch zweier Rechtsanwältinnen wegen außergerichtlicher

    Der Gesichtspunkt, dass ein übergeordnetes Gericht sich in einem Nebenverfahren nicht zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder -Verteidigung äußern soll, wenn es selbst in der Hauptsache hierzu Stellung nicht beziehen kann, will Divergenzen innerhalb des Rechtszugs verhindern, wobei sich im als Nebenverfahren ausgestalteten PKH-Verfahren diese Problematik sicherlich dann noch verschärfen kann, wenn der Rechtszug der Hauptsache abgeschlossen, über den rechtzeitig und ordnungsgemäß angebrachten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber nicht mehr oder so spät entschieden worden ist, dass eine Beschwerdeentscheidung vor Beendigung des Hauptsacherechtszugs nicht mehr ergehen kann (zu dieser Problematik vgl. etwa BFH, BB 1984, 2249 f.; BayObLG, FamRZ 1984, 73; OLG Celle, MDR 1985, 591; OLG Hamm, JurBüro 1986, 1730 f.; OLG Frankfurt, MDR 1983, 137; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1465 f. und zu der damit in Zusammenhang stehenden Frage, binnen welcher Frist im Fall verspäteter Entscheidung über den PKH-Antrag die Beschwerde eingelegt werden muss OLG Köln, FamRZ 1997, 1544 [OLG Köln 12.06.1997 - 14 WF 65/97] (sechs Monate); OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 619 [OLG Düsseldorf 23.12.1994 - 4 W 55/94] (sechs Monate); OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1290 [OLG Brandenburg 15.02.1996 - 10 WF 61/95] (unverzüglich); OLG Bamberg, FamRZ 1990, 181 [OLG Bamberg 10.08.1989 - 2 W 4/89] /182 [aufgegeben von OLG Bamberg, FamRZ 1996, 618/619 (in Anlehnung an § 127 Abs. 3 ZPO : drei Monate)]).
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